Besondere Angebote
Tagesbetreuung
Wir bieten Ihnen eine aktivierende Tages-
betreuung, in der durch verschiedene Be-
schäftigungsmöglichkeiten an den
praktischen Fähigkeiten gearbeitet wird.
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Verhinderungspflege
Wenn Ihre Pflegeperson Sie bereits länger
als 6 Monate versorgt und aufgrund von
Krankheit oder Urlaub verhindert ist,
stellen wir für diese Zeit eine Ersatzperson
zur Verfügung, die sich um Sie
kümmert. Die Kosten werden von der
Pflegeversicherung übernommen.
Gleich Termin vereinbaren!


Häusliche Krankenpflege nach SGB V
Die Häusliche Krankenpflege soll den Aufenthalt im Krankenhaus vermeiden bzw. verkürzen und
sichert das Ziel ärztlicher Behandlungen.
Die Leistungen nach SGB V sind Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die vom Arzt
verordnet und von der Krankenkasse getragen werden. Hierzu zählen die Grundpflege, die haus-
wirtschaftliche Versorgung und die erforderliche Behandlungspflege, die nur von qualifiziertem
Fachpersonal übernommen werden dürfen. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern.
Hier geht's zu den Leistungen!
Häusliche Pflege nach SGB XI
Die Leistungen der Häuslichen Pflege nach SGB XI tragen dem Grundsatz „ambulant vor
stationär“ Rechnung: Sie sollen eine Unterbringung im Pflegeheim vermeiden und werden von
der Pflegeversicherung getragen. Eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI setzt voraus,
dass Betroffene wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinde-
rung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des
Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Umfang oder
höherem Maße der Hilfe bedürfen.
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